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   LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09   

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https://dejure.org/2009,10039
LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09 (https://dejure.org/2009,10039)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2009 - 1 Ta 174/09 (https://dejure.org/2009,10039)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 1 Ta 174/09 (https://dejure.org/2009,10039)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei kurzem Arbeitsverhältnis und Zeugnisänderung

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ZPO § 3
    Gegenstandswert für Kündigungsschutzverfahren bei kurzem Arbeitsverhältnis und Zeugnisänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Kostenrecht - Streitwert für Zeugnisänderung in einem Punkt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2009 - 1 Ta 105/09

    Gegenstandswertfestsetzung - Zusammentreffen von Kündungsschutz- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369 ff.) und der ständigen Rechtsprechungen des gesamten Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und insbesondere der Beschwerdekammer (vgl. zuletzt Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09) enthält § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG keinen Regelstreitwert.

    Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob einzelne, mehrere Punkte oder gar das Gesamtzeugnis zwischen den Parteien streitig ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09; Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Ta 87/09; Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert/ Gegen standswert, II 2 m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.08.2007 - 1 Ta 181/07

    Gegenstandswert - mehrere Kündigungen - allgemeiner Feststellungsantrag - Zeugnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09
    Soweit sich das Arbeitsgericht hierfür auf die Entscheidung der Beschwerdekammer vom 06.08.2007 - 1 Ta 181/07 beruft, hat die Beschwerdekammer in diesem Beschluss einen derartigen Grundsatz nicht aufgestellt.
  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 30.11.1984 - 2 AZN 572/82, NZA 1985, 369 ff.) und der ständigen Rechtsprechungen des gesamten Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und insbesondere der Beschwerdekammer (vgl. zuletzt Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09) enthält § 42 Abs. 4 Satz 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 81/07

    Berechnung des Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09
    Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob einzelne, mehrere Punkte oder gar das Gesamtzeugnis zwischen den Parteien streitig ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09; Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Ta 87/09; Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert/ Gegen standswert, II 2 m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 1 Ta 87/09

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Anträge auf Entfernung einer oder

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - 1 Ta 174/09
    Dies gilt unabhängig davon, wie lange das Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob einzelne, mehrere Punkte oder gar das Gesamtzeugnis zwischen den Parteien streitig ist (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.05.2009 - 1 Ta 105/09; Beschluss vom 23.04.2009 - 1 Ta 87/09; Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 81/07; Arbeitsrechtslexikon/ Schwab: Streitwert/ Gegen standswert, II 2 m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 3 Ta 191/09

    Streitwert, Zeugnisberichtigung, Bedeutung, Monatsgehalt, volles Monatsgehalt

    Das Ausmaß der vom Arbeitnehmer verlangten Änderung hat bei einem teilweisen Obsiegen und Unterlegen der Parteien allein für die Kostenentscheidung nach § 92 ZPO Bedeutung (BAG a. a. O.,vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz vom 13.07.2009 ­ 1 Ta 174/09 ­ zitiert nach JURIS Rz. 12 f).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2001 ­ 9 AZR 44/00 -, der Rechtsprechung des LAG Köln vom 29.12.2000 - 8 Ta 299/00 -, der Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.07.2009 - 1 Ta 174/09 ­ und der Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein vom 18.03.1986 ­ 2 Ta 31/86 ­ ist auch nach Ansicht der 3. Kammer davon auszugehen, dass der Streitwert einer Klage auf Erteilung oder auf ,,Berichtigung/Ergänzung" eines Arbeitszeugnisses im Regelfall ein Bruttomonatsgehalt des geltend machenden Arbeitnehmers beträgt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 1 Ta 154/09

    Gegenstandswert - allgemeiner Feststellungsantrag - mehrere Kündigungen ohne

    3. Der eingeklagte Zeugnisanspruch war nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. zuletzt Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ta 174/09) mit einem weiteren Monatsgehalt zu bewerten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2011 - 1 Ta 192/11

    Wertfestsetzung - Zeugnisberichtigungsklage und Vergleichsmehrwert

    Entsprechend der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer hat das Arbeitsgericht den Wert für die Zeugnisberichtigungsklage und den Vergleich zutreffend mit einem Bruttomonatsgehalt der Klägerin bemessen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, zuletzt Beschl. v. 13.07.2009 - 1 Ta 174/09).
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